Leistungsbeschreibung
Der Auftrag zur Markenanmeldung umfasst die folgenden Tätigkeiten:
Prüfung der Schutzfähigkeit
Wir prüfen, ob Ihr Wunschzeichen als Marke geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke eingetragen werden. Sie sollen nicht zugunsten einzelner monopolisiert werden.
Identitätsrecherche
Wir führen eine Identitätsrecherche nach wortidentischen Marken unter den deutschen, EU- und IR-Marken mit Schutzwirkung für Deutschland und EU durch und erstellen Ihnen eine Risikoeinschätzung. Falls wir bei unserer Prüfung der Schutzfähigkeit festgestellt haben, dass die Markenanmeldung zurückgewiesen werden könnte, weisen wir Sie auf die Problematik ausdrücklich hin. In diesem Fall geben wir Ihnen auch konkrete Vorschläge was zu tun ist, um die Marke dennoch eintragen zu lassen. Das könnte zum Beispiel die Ergänzung um einen nicht beschreibenden Wortbestandteil oder ein Logo sein. Sollten Sie danach von einer Markenanmeldung absehen, erstatten wir Ihnen 50% des vereinbarten Honorars.
Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Die Fassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses entscheidet maßgeblich über den Wert Ihrer Marke. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihr Leistungsangebot und fragen ggf. bei Ihnen nach, für welche Produkte Sie Marke verwenden wollen.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nach der Markenanmeldung nicht mehr erweitert sondern nur eingeschränkt werden. Es sollte daher einerseits so weit gefasst sein, dass alle (auch in absehbarer Zukunft) benutzten Waren oder Dienstleistungen erfasst sind, andererseits sollte es nicht zu allgemein sein. So können Konflikte mit älteren Marken und Beanstandungen durch das Markenamt vermieden werden. Das spart Zeit, Kosten und führt zu schnellerer Eintragung.
Anmeldung Ihrer Marke beim DPMA
Wir melden Ihre Marke beim DPMA in Ihrem Namen an.
Übersendung der Anmeldebestätigung und Führung der Korrespondenz mit dem DPMA
Wir führen die Standard-Korrespondenz mit DPMA für Sie. Dazu gehören etwa kleinere Beanstandungen zu den Angaben in der Markenanmeldung oder ggf. erforderliche Anpassungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Sofern das DPMA eine Verfügung erlässt, z.B. mit der Ankündigung, die Anmeldung zurückzuweisen, und sollte zur Entgegnung eine ausführliche Stellungnahme erforderlich sein, so bedarf es hierfür einer gesonderten Beauftragung. Selbstverständlich werden wir Sie in diesem Fall über die möglichen und notwendigen weiteren Schritte und anfallende Kosten informieren, damit Sie frei über das weitere Vorgehen entscheiden können.
Sachstandsüberwachung der Anmeldung
Wir überwachen laufend den Stand des amtlichen Verfahrens und informieren Sie. Gegebenenfalls setzen wir uns mit dem Markenamt in Verbindung, um das Anmeldeverfahren zu beschleunigen.
Hinweis auf Möglichkeit zur Ausdehnung des Markenschutzes
Vor Ablauf von sechs Monaten nach der Markenanmeldung ist es möglich, die gleiche Marke in einem anderen Land anzumelden und bei dieser neuen Anmeldung den Anmeldestichtag der früheren Markenanmeldung zu beanspruchen (sog. Priorität). Wir schreiben Sie rechtzeitig an, um Sie über diese Möglichkeit zu informieren.
Überwachung der Widerspruchsfrist
Wir überwachen die Widerspruchsfrist und teilen Ihnen mit, wenn ein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt worden ist. Im Falle eines Widerspruchs übersenden wir Ihnen die Unterlagen und informieren Sie über die Erfolgsaussichten und möglichen Schritte und Kosten. Sie können dann selbst über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Prüfung und Übersendung der Markenurkunde
Nach der Eintragung der Marke überprüfen wir die Markenurkunde und veranlassen ggf. notwendige Korrekturen. Sie erhalten die Urkunde dann im Original von uns zusammen mit Hinweisen, z.B. wie Sie die Marke verwenden sollen, ob und wo das (R)-Zeichen angebracht werden kann, welche Fristen zu beachten sind etc.
Vorzeitige Beendigung des Mandats
Wenn Sie die Markenanmeldung vor Einreichung des Antrages nicht fortsetzen wollen, erstatten wir Ihnen 50% des vereinbarten Honorars.