28. April 2013

Internationale Markenanmeldung

Der Schutzbereich einer deutschen Marke kann durch eine sog. internationale Registrierung auf derzeit 122 Staaten ausgedehnt werden, die Mitglied des Madrider Markenabkommens (MMA) oder des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) sind. Eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie hier.

Die IR-Marke wird in ein internationales Register eingetragen, das von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO) geführt wird.

Grundsätzlich erfolgt die internationale Registrierung mit dem Datum, an dem der Antrag auf IR-Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist. Wird der Antrag auf internationale Registrierung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der deutschen Marke beim Deutschen Markenamt eingereicht wird, so erhält sie den Zeitrang der deutschen Anmeldung.

Eine Einführung in das internationale Markensystem gibt das nachfolgende Video (in englischer Sprache) der WIPO:

Wenn Sie Markenschutz in Staaten benötigen, die nicht Mitglied des MMA oder des PMMA sind, so kann dies über nationale Markenanmeldungen in den jeweiligen Staaten geschehen. Gerne beraten wir Sie hierzu und/oder vermitteln Ihnen geeignete Kanzleien im Ausland.

Sie möchten Ihre Marke international schützen? Sie benötigen weiterführende Informationen oder haben Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@dealflix.net und Sie erhalten umgehend ein unverbindliches und kostenloses Angebot.